Erwägungsgrund 5 32023D1599
Die Mission sollte daher in Benin und Ghana eingerichtet werden. Es sollte dem Rat möglich sein, zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen, die Mission auf andere westafrikanische Länder im Golf von Guinea, die im Krisenmanagementkonzept vorgesehen sind, auf deren Ersuchen auszuweiten.