Art. 11 32013D0354
Der Zivile Operationskommandeur leitet im Einklang mit Artikel 5 die vom Missionsleiter vorzunehmende Planung von Sicherheitsmaßnahmen und sorgt dafür, dass sie von EUPOL COPPS ordnungsgemäß und effektiv umgesetzt werden.
Der Missionsleiter trägt die Verantwortung für die Sicherheit von EUPOL COPPS und die Einhaltung der für EUPOL COPPS geltenden Mindestsicherheitsanforderungen im Einklang mit dem Konzept der Union für die Sicherheit des Personals, das im Rahmen von Titel V EUV in operativer Funktion außerhalb der Union eingesetzt ist, und den diesbezüglichen Begleitdokumenten.
Der Missionsleiter wird von einem hochrangigen Sicherheitsbeauftragten (Senior Mission Security Officer - SMSO) unterstützt, der ihm Bericht erstattet und auch mit dem EAD in engem dienstlichen Kontakt steht.
Das Personal von EUPOL COPPS absolviert vor Aufnahme seiner Tätigkeit ein obligatorisches Sicherheitstraining im Einklang mit dem OPLAN. Es absolviert auch regelmäßige Auffrischübungen im Einsatzgebiet, die vom SMSO organisiert werden.
Der Missionsleiter sorgt für den Schutz der EU-Verschlusssachen gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-VerschlusssachenBeschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1 ). .