Erwägungsgrund 3 32023D1601
Der Rat hat am 2. März 2022 den Beschluss (GASP) 2022/356 angenommen, mit dem der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP geändert und weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ergriffen wurden.