Erwägungsgrund 6 32023D1601
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 und vom 29. und 30. Juni 2023 verurteilte der Europäische Rat die anhaltende militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands durch Belarus und betonte, dass Belarus den russischen Streitkräften nicht länger die Nutzung seines Hoheitsgebiets, unter anderem für die Stationierung taktischer Kernwaffen, gestatten darf.