Erwägungsgrund 4 32023D1601
In den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 20./21. Oktober 2022 hat der Europäische Rat die belarussischen Behörden aufgefordert, den russischen Angriffskrieg nicht länger dadurch zu begünstigen, dass russischen Streitkräften die Nutzung des belarussischen Hoheitsgebiets gestattet und dem russischen Militär Unterstützung bereitgestellt wird. Der Europäische Rat bekräftigte, dass das belarussische Regime seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen muss und dass die Union nach wie vor bereit ist, rasch weitere Sanktionen gegen Belarus zu verhängen.