Erwägungsgrund 5 32023D1794
Es ist zweckmäßig, den im Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme seiner Verfahrensordnung festzulegen, da diese für die Union verbindlich sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme seiner Verfahrensordnung festzulegen, da diese für die Union verbindlich sein wird.