Beschluss (EU) 2023/1794 des Rates vom 18. September 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen hinsichtlich der Annahme seiner Verfahrensordnung zur Auswahl des Vorsitzenden zu vertretenden Standpunkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel XXI Absatz 1 des überarbeiteten GPA wählt der Ausschuss einen Vorsitzenden.
Erwägungsgrund 3 32023D1794
Erwägungsgrund 3 32023D1794Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen