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Es wird eine Unterstützungsmaßnahme zugunsten der Jaunde-Architektur, Kameruns und Ghanas (im Folgenden „Begünstigte“) eingerichtet, die im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“).
Das Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, Maßnahmen zur Bekämpfung der Seeräuberei, Operationen im Zusammenhang mit der maritimen Sicherheit sowie Abschreckungsmaßnahmen im Golf von Guinea zu stärken, indem die Kapazitäten der Jaunde-Architektur und ihrer Mitgliedstaaten gestärkt werden, was insbesondere durch die Verbesserung ihrer maritimen Lageerfassung und durch die Verbesserung der Kapazitäten ausgewählter Seestreitkräfte in Bezug auf Patrouillen auf hoher See erfolgt, um letztlich die Kriminalität zu verringern und Seeschiffe und maritime Ressourcen sowie die Bevölkerung an der Küste und ihre Lebensgrundlage zu schützen.
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, werden im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung und Leistungen, die nicht dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert:
die Bereitstellung von Leistungen zur ISR durch ein bemanntes Luftfahrzeug über einen Zeitraum von einem Jahr. Das Nationale Maritime Operationszentrum der Marine Kameruns in Duala ist dafür zuständig, die im Zuge der Leistungen zur ISR gewonnenen Erkenntnisse entgegenzunehmen, weiterzuverarbeiten und über das regionale Informationssystem der Jaunde-Architektur an die anderen regionalen Zentren und maritimen Koordinierungszentren der Jaunde-Architektur weiterzugeben;
die Unterstützung der Patrouillenschiffe von
Kamerun durch die Bereitstellung von Eingreif-Schnellbooten,
Ghana durch die Bereitstellung von unbemannten Marineflugsystemen für die Überwachung auf See, von Material für technische Zwecke für die Instandhaltung von Schiffen sowie von Freitauchausrüstung;
ein technischer Assistent zur Unterstützung der Marinen Kameruns und Ghanas;
ein Marine-Assistent für die Zusammenarbeit mit den Strukturen der Jaunde-Architektur, insbesondere dem ICC, CRESMAC, CRESMAO und den MMCCs in Duala, Kamerun und Accra, Ghana.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 48 Monate ab der Annahme dieses Beschlusses.
Mobilitätsausrüstung für die Marine Senegals.
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Unterstützung bei der Wiederherstellung der maritimen Fähigkeiten unter Einsatzbedingungen,
Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist es, die operativen Fähigkeiten der kongolesischen Marine zu stärken, um ihre Kapazität dafür zu stärken, in der…
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die Bereitstellung folgender Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist,…
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