Erwägungsgrund 2 32023D2417
Gemäß dem Beschluss MC-1/1 über die Geschäftsordnung, den die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (Conference of the Parties to the Agreement, im Folgenden „COP“) bei ihrer ersten Tagung vom 24.-29. September 2017 angenommen hat, haben sich die Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Vertragsparteien“) nach Kräften um eine einvernehmliche Einigung in allen substanziellen Fragen zu bemühen.