Erwägungsgrund 4 32023D2426BESCHLUSS (EU) 2023/2426 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle im Einklang mit diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die COP konnte im zweiten Teil ihrer vierten Tagung vom 21. bis 25. März 2022 keinen Beschluss zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber…
Erwägungsgrund 7 32023D2417Mit dem Beschluss MC-4/3 wurde ausserdem der Beschluss über die Aufnahme der Herstellung von Polyurethan unter Nutzung von Katalysatoren, die Quecksilber…
Erwägungsgrund 3 32023D2426BESCHLUSS (EU) 2023/2426 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle im Einklang mit diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Auf der dritten Tagung der COP vom 25. bis 29. November 2019 wurde der Beschluss MC-3/5über Schwellenwerte für Abfälle, die gemäß Artikel 11 Absatz 2 Buchstaben…
Erwägungsgrund 4 32022D0550BESCHLUSS (EU) 2022/550 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien wird im Rahmen des zweiten Teils ihrer vierten Tagung vom 21.-25. März 2022 voraussichtlich einen Beschluss (im Folgenden…
Erwägungsgrund 3 32022D0550BESCHLUSS (EU) 2022/550 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Auf ihrer dritten Tagung hat die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens vom 25.-29. November 2019 den Beschluss MC-3/5 angenommen, mit dem…
Erwägungsgrund 3 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer dritten Tagung vom 25. bis 29. November 2019 (COP3) voraussichtlich einen Beschluss (im…