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Die COP konnte im zweiten Teil ihrer vierten Tagung vom 21. bis 25. März 2022 keinen Beschluss zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle annehmen. Mit dem Beschluss MC-4/6 wurde die Gruppe technischer Sachverständiger vielmehr aufgefordert, ihre Arbeit in erster Linie auf elektronischem Wege fortzusetzen und sich in einem persönlichen Treffen von ausreichender Dauer mit mit Quecksilber verunreinigten Abfällen zu befassen, sofern entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen, und anschließend der COP auf ihrer vom 30. Oktober bis 3. November 2023 stattfindenden fünften Tagung über ihre Arbeit Bericht zu erstatten.
Auf der dritten Tagung der COP vom 25. bis 29. November 2019 wurde der Beschluss MC-3/5über Schwellenwerte für Abfälle, die gemäß Artikel 11 Absatz 2 Buchstaben…
Für vier mit Quecksilber versetzte Produkte wurde jedoch keine Einigung über ein Ausstiegsdatum erzielt. Mit dem Beschluss MC-4/3 wurde der Beschluss über die…
Auf ihrer dritten Tagung hat die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens vom 25.-29. November 2019 den Beschluss MC-3/5 angenommen, mit dem…
Die Konferenz der Vertragsparteien wird im Rahmen des zweiten Teils ihrer vierten Tagung vom 21.-25. März 2022 voraussichtlich einen Beschluss (im Folgenden…
Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens wird auf ihrer dritten Tagung vom 25. bis 29. November 2019 (COP3) voraussichtlich einen Beschluss (im…
Es ist zweckmäßig, den im Rahmen der fünften Tagung der COP im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.