Erwägungsgrund 2 32023D2428
Gemäß Artikel 95 Absatz 4 Unterabsatz 1 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens wurden im September 2018 Verhandlungen über ein neues AKP-EU-Partnerschaftsabkommen (im Folgenden „neues Abkommen“) aufgenommen. Das neue Abkommen wird am 15. November 2023 von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den Mitgliedern der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten unterzeichnet. Gemäß Artikel 98 Absatz 4 des neuen Abkommens beginnt seine vorläufige Anwendung am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag der Unterzeichnung dieses Abkommens. Es ist daher notwendig, den Beschluss über Übergangsmaßnahmen zu ändern, um die Geltungsdauer der Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens weiter zu verlängern.