Erwägungsgrund 6 32023D2428
Die Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens werden weiterhin angewandt, um die Kontinuität der Beziehungen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den AKP-Staaten andererseits zu wahren. Dementsprechend sind die geänderten Übergangsmaßnahmen nicht für Änderungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens gemäß Artikel 95 Absatz 3 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bestimmt —