Art. 2a 32023D2440
Unter Berücksichtigung der Luftfahrzeugbetreiber, die ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2023 eingestellt haben, werden 1988951 Zertifikate auf den mit Artikel 10a Absatz 8 der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten Innovationsfonds übertragen.