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Die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde kürzlich in Bezug auf den Referenzwert der Kernindikatoren und die strukturierte Analyse des Kontexts der Organisation geändert. Diese Änderungen sollten im Nutzerhandbuch berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten die Anwendungsleitlinien zum Stichprobenverfahren für die Begutachtung von Organisationen mit mehreren Standorten vereinfacht und der Aufbau des Nutzerhandbuchs verbessert werden. Schließlich sollten zusätzliche Beispiele aufgeführt werden, um das Nutzerhandbuch benutzerfreundlicher zu machen und die Zahl der EMAS-Registrierungen möglichst zu erhöhen —
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen branchenspezifische Referenzdokumente bei der Entwicklung ihres…
Die Anwendung von Umweltmanagementsystemen, einschließlich EMAS gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, hat sich als wirksames Instrument zur Förderung von…
Damit dem steigenden Bedarf und den steigenden Erwartungen im Hinblick auf aktuellere, häufigere und detailliertere europäische Statistiken sowie eine zügigere…
Damit den aktuellen Gegebenheiten und dem digitalen Umfeld, in dem das ESS funktioniert, Rechnung getragen wird, sollten neue Definitionen in die Verordnung…
Der Mechanismus, mit dem festgestellt wird, ob eine Organisation alle einschlägigen Umweltvorschriften einhält, sollte verbessert werden, um die Glaubwürdigkeit…
Angesichts der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 bereitzustellenden Informationen, der erforderlichen Verbesserung der Qualität der Ergebnisse über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.