Erwägungsgrund 10 32023D2528
Die Kernziele der Union für 2030 in den Bereichen Beschäftigung (dass mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen erwerbstätig sein sollten), Kompetenzen (dass mindestens 60 % aller Erwachsenen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen sollten) und Bekämpfung der Armut (dass die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen um mindestens 15 Millionen verringert werden sollte, darunter fünf Millionen Kinder), die von den Staats- und Regierungschefs auf dem Sozialgipfel in Porto am 8. Mai 2021 und vom Europäischen Rat vom Juni 2021 begrüßt wurden, werden zusammen mit dem sozialpolitischen Scoreboard dazu beitragen, die Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte als Teil des Prozesses der Koordinierung der Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters zu überwachen. Zusätzlich wurden die Mitgliedstaaten beim Sozialgipfel in Porto aufgefordert, ehrgeizige nationale Ziele festzulegen, die unter gebührender Berücksichtigung der Ausgangslage der einzelnen Länder einen angemessenen Beitrag zur Verwirklichung der Kernziele der Union für 2030 leisten sollten. Zwischen September 2021 und Juni 2022 legten die Mitgliedstaaten auf Aufforderung der Kommission ihre nationalen Ziele vor. Auf dem Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz, EPSCO) im Juni 2022 betonten die Minister, wie wichtig eine genaue Verfolgung der Fortschritte sei, die bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Kernziele der Union für 2030 erzielt würden. Vor diesem Hintergrund werden die nationalen Ziele nun im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 behandelt und weiter in die Überwachungsinstrumente für das Europäische Semester integriert. Darüber hinaus haben die beratenden EPSCO-Ausschüsse auf der EPSCO-Tagung im Juni 2023 Kernbotschaften für die Debatte über das Semester über einen möglichen Rahmen zur Stärkung der Bewertung und Überwachung von Risiken für die soziale Konvergenz in der Union abschließend formuliert.