Erwägungsgrund 5 32023D2528
Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, den geltenden Rechtsvorschriften der Union und verschiedenen Initiativen der Union, einschließlich den Empfehlungen des Rates vom 14. Juni 2021, 29. November 2021, 5. April 2022, 16. Juni 2022, 28. November 2022, 8. Dezember 2022 und vom 30. Januar 2023, der Empfehlung (EU) 2021/402 der Kommission, der Entschließung des Rates vom 26. Februar 2021 und den Mitteilungen der Kommission über den Aufbau einer Wirtschaft im Dienste der Menschen: ein Aktionsplan für die Sozialwirtschaft, zum Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027), zur Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030, zum Paket zur Erhöhung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen, zur Europäischen Strategie für Pflege und Betreuung, zum Industrieplan für den Grünen Deal: Für Europas CO2-neutrale Industrie die Führungsrolle sichern, zur Stärkung des Sozialdialogs in der Europäischen Union und zur Besseren Abschätzung der Verteilungsfolgen von Maßnahmen der Mitgliedstaaten, der Beschlüsse (EU) 2021/2316 und (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien (EU) 2022/2041, (EU) 2022/2381 und (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates.