Erwägungsgrund 13 32023D2528
Diskriminierung in all ihren Formen sollte bekämpft, die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet und die Beschäftigung junger Menschen unterstützt werden. Gleichberechtigter Zugang und Chancengleichheit sollten für alle sichergestellt und Armut und soziale Ausgrenzung — insbesondere von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Roma — sollten abgebaut werden, insbesondere indem für gut funktionierende Arbeitsmärkte sowie angemessene und inklusive Sozialschutzsysteme, wie in der Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 und in der Empfehlung des Rates vom 30. Januar 2023 für eine angemessene Mindestsicherung zur Gewährleistung einer aktiven Inklusion dargelegt, gesorgt wird und Hindernisse für die Teilhabe an inklusiver, zukunftsorientierter allgemeiner und beruflicher Bildung, lebenslangem Lernen und am Arbeitsmarkt beseitigt werden; dies schließt auch Investitionen in frühkindliche Bildung und Betreuung — im Einklang mit der Europäischen Garantie für Kinder und der Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung („ Barcelona-Ziele für 2030“) — sowie Investitionen in digitale und grüne Kompetenzen in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan für digitale Bildung, der Empfehlung des Rates zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung sowie die Empfehlung des Rates zu den Wegen zum Schulerfolg ein. Ein zeitnaher und gleichberechtigter Zugang zu erschwinglicher, hochwertiger Langzeitpflege – im Einklang mit der Empfehlung des Rates über den Zugang zu erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege – sowie zu erschwinglichen, hochwertigen Gesundheitsleistungen, einschließlich Prävention und Förderung der Gesundheitsversorgung, ist insbesondere angesichts der potenziellen zukünftigen Gesundheitsrisiken und im Kontext alternder Gesellschaften von besonderer Bedeutung.Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen, zum Wirtschaftswachstum und zur sozialen Entwicklung beizutragen, sollte im Einklang mit der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, Zielvorgaben für die Beschäftigung und die Erwachsenenbildung von Menschen mit Behinderungen festzulegen, weiter ausgeschöpft werden. Neue Technologien und die sich weiterentwickelnden Arbeitsplätze ermöglichen in der gesamten Union eine flexiblere Arbeitsorganisation sowie mehr Produktivität und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und tragen gleichzeitig zu den „grünen“ Verpflichtungen der Union bei. Diese Entwicklungen bringen auch neue Herausforderungen für die Arbeitsmärkte mit sich, die sich auf die Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und den Zugang der Arbeitnehmer zum Sozialschutz auswirken. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass diese neuen Arbeitsformen zu hochwertigen und gesunden Arbeitsplätzen führen, die bestehenden Arbeits- und Sozialrechte aufrechterhalten werden und das europäische Sozialmodell gestärkt wird.