Erwägungsgrund 7 32023D2528
Klimawandel und andere umweltbezogene Herausforderungen, die Notwendigkeit, einen gerechten grünen Übergang sicherzustellen, eine weitere Verlagerung hin zur Energieunabhängigkeit, eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Industrie und die Notwendigkeit der Gewährleistung der offenen strategischen Autonomie der Union, sowie die Entwicklung der Digitalisierung, der künstlichen Intelligenz und der Plattformwirtschaft, Zunahme der Telearbeit und demografischer Wandel verändert die europäische Wirtschaft und Gesellschaft zutiefst. Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen zusammenarbeiten, um diese strukturellen Entwicklungen wirksam und proaktiv anzugehen und die bestehenden Systeme je nach Bedarf anzupassen, wobei die enge Verflechtung der Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte sowie der einschlägigen Strategien der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist. Dies erfordert abgestimmte, ehrgeizige und wirksame politische Maßnahmen sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene unter Anerkennung der Rolle der Sozialpartner, wobei diese Maßnahmen mit dem AEUV und den Bestimmungen der Union über die wirtschaftspolitische Steuerung im Einklag stehen und der Europäischen Säule sozialer Rechte Rechnung zu tragen müssen. Zu solchen politischen Maßnahmen sollten eine Ankurbelung nachhaltiger Investitionen, eine erneuerte Verpflichtung zu angemessen gestaffelten Reformen zur Förderung des nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstums, der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, der Produktivität, angemessener Arbeitsbedingungen, des sozialen und territorialen Zusammenhalts, der sozioökonomischen Aufwärtskonvergenz und der Resilienz sowie die Wahrnehmung haushaltspolitischer Verantwortung gehören.Wie in der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2022 zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung dargelegt, kann durch systematische Integration der Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung in andere politische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem grünen Wandel und der nachhaltigen Entwicklung mit Blick auf die Perspektive des lebenslangen Lernens die Durchführung dieser Maßnahmen unterstützt werden. Die Unterstützung sollte aus bestehenden Finanzierungsprogrammen der Union gewährt werden, insbesondere aus der durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Aufbau- und Resilienzfazilität und den kohäsionspolitischen Fonds, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Europäischen Sozialfonds Plus und des durch die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelten Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie des durch die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Fonds für einen gerechten Übergang. Die politischen Maßnahmen sollten sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite ansetzen und wirtschaftliche, ökologische, beschäftigungspolitische und soziale Auswirkungen dieser Maßnahmen berücksichtigen.