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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass die Übertragung von Befugnissen notwendig und angemessen ist, um ein Organ in die Lage zu versetzen, eine beträchtliche Anzahl von Entscheidungen zu treffen und somit seine Aufgabe zu erfüllen. Zu den einem Organ übertragenen Befugnissen gehört das Recht, unter Einhaltung der Bestimmungen des AEUV eine bestimmte Anzahl dieser Befugnisse gemäß den von dem Organ festgelegten Bedingungen zu übertragen. Ein Unionsorgan kann daher organisatorische Maßnahmen treffen und Entscheidungsbefugnisse auf seine internen Organe oder Mitarbeiter übertragen, sofern diese Maßnahmen gerechtfertigt sind und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen sowohl begrenzt als auch verhältnismäßig sein, und der Umfang der Befugnisübertragung sollte klar festgelegt werden und den vom Organ festgelegten Bedingungen unterliegen.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann angesichts der beträchtlichen Anzahl von Entscheidungen, die ein Organ zu treffen hat, eine…
Zur Erleichterung der Beschlussfassung ist ein Ermächtigungsbeschluss zum Erlass solcher Beschlüsse erforderlich. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die…
Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von internen Modellbeschlüssen und fristverlängernden Beschlüssen zu erlassen. Zur…
Um den Entscheidungsprozess zu erleichtern und der EZB zu ermöglichen, effizient auf Änderungen bei der Situation beaufsichtigter Unternehmen zu reagieren, die…
Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens in den Rechtssachen zu gewährleisten, die zum Zeitpunkt der Übertragung beim Gericht für den öffentlichen Dienst…
Die EZB hat als zuständige Behörde jedes Jahr eine erhebliche Anzahl von Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.