Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschluss (EU) 2023/2530 der Europäischen Zentralbank vom 28. September 2023 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen, mit denen keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden oder der nationalen benannten Behörden erhoben werden (EZB/2023/24)
Ein neuer Chat, das ganze 32023D2530 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.