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Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann angesichts der beträchtlichen Anzahl von Entscheidungen, die ein Organ zu treffen hat, eine Ermächtigungsregelung für Entscheidungen notwendig sein, da andernfalls das Organ seine Aufgabe nicht erfüllen könnte. Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit des Entscheidungsorgans jedem institutionellen System innewohnt . Die einem Organ übertragenen Befugnisse umfassen daher das Recht, im Einklang mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags eine bestimmte Anzahl dieser Befugnisse zu den von dem Organ gegebenenfalls festgelegten Bedingungen zu übertragen. Ein Unionsorgan darf daher Maßnahmen organisatorischer Natur treffen und Befugnisse auf seine eigenen internen Beschlussorgane übertragen, sofern solche Maßnahmen gerechtfertigt sind und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Dementsprechend sollte die Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen allen Organen, Einrichtungen und…
Um einen angemessenen und wirksamen Rechtsschutz, auch durch Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß den einschlägigen Bestimmungen…
Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens in den Rechtssachen zu gewährleisten, die zum Zeitpunkt der Übertragung beim Gericht für den öffentlichen Dienst…
Um den Entscheidungsfindungsprozess in Bezug auf die Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss zu erleichtern,…
Um die Einhaltung der in Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU aufgestellten Grundsätze sicherzustellen, sollten die Organe der Union bei der Wahrnehmung…
Bei dem Mandat der zuständigen Behörden sollte der Dimension der Union angemessen Rechnung getragen werden. Die zuständigen Behörden sollten die Auswirkungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.