Erwägungsgrund 2 32023D0269
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang IX des EWR-Abkommens beschließen.
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Anhang IX des EWR-Abkommens beschließen.