Erwägungsgrund 4 32023D2796
Den Zentralbanken des ESZB werden Dienste des ESZB angeboten, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben indirekt zu unterstützen. Die statistischen Dienste des ESZB werden von einer oder mehreren Zentralbanken des ESZB entwickelt, betrieben und instand gehalten und vom Ausschuss für Statistik des ESZB gesteuert. Für das reibungslose, wirksame und einheitliche Funktionieren des SSM sollten die praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) innerhalb des SSM Modalitäten für die Nutzung bestimmter statistischer Dienste des ESZB durch die NCAs zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 beinhalten. Daher sollte die Liste der ESZB-Dienstleistungen, zu deren Nutzung die zuständigen Behörden verpflichtet sind, um AnaCredit, die zentralisierte Wertpapierdatenbank (Centralised Securities Database — CSDB), das Datenregister über Institute und verbundene Unternehmen (Register of Institutions and Affiliates Database — RIAD) und die Statistikdatenbank für Wertpapierbestände (Securities Holdings Statistics Database — SHSDB) ergänzt werden.