Erwägungsgrund 6 32023D2796
Die Inanspruchnahme von ESZB-Diensten kann die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen. Die Datenverarbeitungsvorgänge im Rahmen der verschiedenen ESZB-Dienste weichen möglicherweise voneinander ab und können daher unterschiedliche Einstufungen der an der Verarbeitung beteiligten Einheiten erforderlich machen. Der Beschluss (EU) 2022/1981 (EZB/2022/33) sollte geändert werden, um den verschiedenen möglichen Einstufungen der Verantwortlichen unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Rechnung zu tragen.