Erwägungsgrund 2 32023D2811
Die letzte alle fünf Jahre vorzunehmende Anpassung der Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung gemäß Artikel 29.3 der ESZB-Satzung erfolgte im Jahr 2018 mit Wirkung vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Januar 2020. Eine weitere Anpassung wurde im Jahr 2020 mit Wirkung vom 1. Februar 2020 gemäß dem Beschluss (EU) 2020/137 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/3) im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und den Umstand vorgenommen, dass die Bank of England (BoE) nicht länger nationale Zentralbank eines Mitgliedstaats und somit des Europäischen Systems der Zentralbanken ist.