Erwägungsgrund 4 32023D2811
Gemäß dem Beschluss 2003/517/EG des Rates hat die Europäische Kommission der Europäischen Zentralbank (EZB) die statistischen Daten zur Verfügung gestellt, die bei der Festlegung des angepassten Schlüssels für die Kapitalzeichnung zu verwenden sind —