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Die letzte alle fünf Jahre vorzunehmende Anpassung der Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung gemäß Artikel 29.3 der ESZB-Satzung erfolgte im Jahr 2018 mit Wirkung vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Januar 2020 . Eine weitere Anpassung wurde im Jahr 2020 mit Wirkung vom 1. Februar 2020 gemäß dem Beschluss (EU) 2020/137 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/3) im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und den Umstand vorgenommen, dass die Bank of England (BoE) nicht länger nationale Zentralbank eines Mitgliedstaats und somit des Europäischen Systems der Zentralbanken ist.
Der Beschluss (EU) 2019/43 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/27) regelt die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Nach Artikel 29.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) müssen die…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.