Art. 2 Abs. 2 32023D2816BESCHLUSS (EU) 2023/2816 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden nationalen Zentralbanken und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/136 (EZB/2020/2) (EZB/2023/36)
Alle Übertragungen nach diesem Artikel erfolgen gemäß dem Beschluss (EU) 2023/2817 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/33) .
Erwägungsgrund 3 32023D2817BESCHLUSS (EU) 2023/2817 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/139 (EZB/2020/5) (EZB/2023/33)
Da jede NZB des Euro-Währungsgebiets bereits ihren bis zum 31. Dezember 2023 geltenden vollständigen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB gemäß dem Beschluss…
Art. 2 Abs. 1 32023D2817BESCHLUSS (EU) 2023/2817 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/139 (EZB/2020/5) (EZB/2023/33)
Im Hinblick auf den Betrag, den jede NZB auf das Kapital der EZB eingezahlt hat, und den Betrag, den jede NZB gemäß Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2023/2819…
Erwägungsgrund 4 32023D2817BESCHLUSS (EU) 2023/2817 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/139 (EZB/2020/5) (EZB/2023/33)
Da die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen bereits ihre bis zum 31. Dezember 2023 geltenden prozentualen Anteile am gezeichneten Kapital der EZB…
Art. 1 32023D2817BESCHLUSS (EU) 2023/2817 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/139 (EZB/2020/5) (EZB/2023/33)
Im Hinblick auf den Anteil am Kapital der EZB, den die einzelnen NZBen am 31. Dezember 2023 gezeichnet haben werden, und den Anteil am Kapital der EZB, den die…