Erwägungsgrund 10 32023D2828
Derzeit wird der im Namen der Union in den Sitzungen der Jahreskonferenz der Vertragsparteien des Beringmeer-Übereinkommens zu vertretende Standpunkt mit dem Beschluss (EU) 2019/866 des Rates festgelegt. Es ist angezeigt, diesen Beschluss aufzuheben und durch einen neuen Beschluss, der für den Zeitraum 2024-2028 gelten würde, zu ersetzen.