Erwägungsgrund 3 32023D2828
Mit dem Beschluss (EU) 2023/575 des Rates wurde Polen ermächtigt, die Änderung des Beringmeer-Übereinkommens zwecks der Aufnahme der Union als Vertragspartei dieses Übereinkommens im Interesse der Union zu ratifizieren. Es wird davon ausgegangen, dass Polen seine Mitgliedschaft widerrufen wird, sobald die Union als vollwertige Vertragspartei des Beringmeer-Übereinkommens angenommen ist.