Erwägungsgrund 2 32023D2828
Mit dem Beschluss 7277/16 des Rates vom 11. April 2016 wurde die Republik Polen ermächtigt, im Interesse der Union über eine Änderung des Beringmeer-Übereinkommens zu verhandeln, damit die Union Vertragspartei des Übereinkommens werden kann. Im Oktober 2016 hat Polen dem Verwahrer des Beringmeer-Übereinkommens den Vorschlag über eine solche Änderung des Übereinkommens vorgelegt.