Erwägungsgrund 1 32023D2916
Das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/407 des Rates geschlossen. Das Übereinkommen trat am 25. Juni 2021 in Kraft.