Erwägungsgrund 2 32023D2916
Die Versammlung der Vertragsparteien ist dafür zuständig, Maßnahmen zu verabschieden, mit denen die Umsetzung des Übereinkommens sichergestellt wird, um zu erreichen, dass die unregulierte Fischerei in den Hochseegewässern des zentralen Nordpolarmeeres verhindert wird, indem vorsorgliche Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen einer langfristigen Strategie zur Erhaltung gesunder Meeresökosysteme und zur Gewährleistung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischbestände angewendet werden. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.