Erwägungsgrund 4 32023D0376
Insbesondere wurden mit der Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor die Richtlinie 2005/89/EG aufgehoben und der Rechtsrahmen für die Sicherheit der Stromversorgung gestärkt. In der Verordnung über die Risikovorsorge wird anerkannt, dass der Aspekt der Versorgungssicherheit viele Dimensionen hat und ein EU-weiter oder regionaler Ansatz dementsprechend Vorteile bietet.