Erwägungsgrund 5 32023D0376
Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unterliegt der gemeinsamen Zuständigkeit verschiedener Akteure auf mehreren Ebenen und erfordert eine wirksame Zusammenarbeit dieser Akteure. Zu diesen gehören Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und andere Interessenträger.