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Mit dem Beschluss 2012/C 353/02 der Kommission wurde die Koordinierungsgruppe „Strom“ als Expertengruppe eingesetzt, um i) die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Stromhandels und in Fragen der Versorgungssicherheit zu stärken und ii) die Kommission bei der Konzipierung ihrer politischen Initiativen zu unterstützen.
Durch die vorliegende Verordnung wird die Rolle der Koordinierungsgruppe „Strom“ weiter gestärkt. Diese Gruppe sollte spezifische Aufgaben übernehmen,…
Nach Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses 2012/C 353/02 muss sich die Koordinierungsgruppe „Strom“ aus den folgenden Mitgliedern zusammensetzen: i) den für…
Mit dem Beschluss 2003/796/EG der Kommission wurde die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas eingerichtet, um die…
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sollte die neue Europäische Organisation der Verteilernetzbetreiber, die gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU)…
Die Kommission sollte die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel erleichtern und fördern, die allgemeine strategische Rolle der Union im…
Diese Verordnung enthält allgemeine Rahmenvorschriften zur Vorsorge für Stromversorgungskrisen sowie zu deren Prävention und Bewältigung, wobei die Transparenz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.