Beschluss (GASP) 2023/384 des Rates vom 20. Februar 2023 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der jordanischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D0384
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