Erwägungsgrund 2 32023D0413
Das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit (im Folgenden „Protokoll“) im Anhang des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Freihandelsabkommens“) legt den Rahmen fest, in dem die Vertragsparteien zur Erleichterung des Austauschs kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen, unter anderem im audiovisuellen Sektor, zusammenarbeiten sollen.