Erwägungsgrund 6 32023D0413
Am 22. Dezember 2022 wurde die gemäß dem Protokoll eingesetzte Beratergruppe der Union zur Verlängerung der Anspruchsfrist gemäß den im Protokoll festgelegten Bestimmungen über den Anspruch auf Leistungen für audiovisuelle Koproduktionen konsultiert.