Erwägungsgrund 5 32023D0575
Es liegt im Interesse der Union, einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens zu leisten. Ein solches Vorgehen wird auch die Kohärenz des Erhaltungsansatzes der Union in allen Ozeanen fördern und ihre Entschlossenheit zur langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der weltweiten Fischereiressourcen bekräftigen.