Erwägungsgrund 6 32023D0575
Mit seinem Beschluss vom 11. April 2016 ermächtigte der Rat Polen, im Interesse der Union eine Änderung des Übereinkommens auszuhandeln, die die Beteiligung der Union als vollwertige Vertragspartei des Übereinkommens ermöglichen würde. Zu diesem Zweck sollte Polen eine Änderung des Übereinkommens vorschlagen, um die Beteiligung von Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration zu ermöglichen und es der Union so zu ermöglichen, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden.