Erwägungsgrund 5 32023D0577
Darüber hinaus ist es notwendig, für mehr Flexibilität zu sorgen, indem die frühzeitige Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen, die der Genehmigung durch den Fazilitätsausschuss bedürfen, ausgeweitet wird. Beiträge eines Mitgliedstaats für die frühzeitige Finanzierung werden nicht zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen verwendet, bei denen sich dieser Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2021/509 der Stimme enthält.