Erwägungsgrund 3 32023D0663
Die Schlussofferte Nordmazedoniens ist zufriedenstellend und erfordert keine Einlegung spezifischer Vorbehalte in Bezug auf Nordmazedonien. Die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Bedingungen für den Beitritt Nordmazedoniens zum überarbeiteten GPA werden in den Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (im Folgenden „GPA-Ausschuss“) über den Beitritt Nordmazedoniens einfließen.