Beschluss (EU) 2023/663 des Rates vom 20. März 2023 zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts der Republik Nordmazedonien zum überarbeiteten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen im WTO-Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel XXII Absatz 2 des überarbeiteten GPA können WTO-Mitglieder dem GPA unter Bedingungen beitreten, die zwischen dem jeweiligen Mitglied und den Vertragsparteien in einem Beschluss des GPA-Ausschusses zu vereinbaren sind.
Erwägungsgrund 4 32023D0663
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