Erwägungsgrund 5 32023D0671
Es liegt im Interesse der Mitgliedstaaten, mit Drittländern im Schengen-Raum Informationen auszutauschen. Die Schweiz, die am 25. Oktober 2022 insgesamt 65953 Registrierungen von Personen zählte, die in ihrem Hoheitsgebiet vorübergehenden Schutz genießen, hat Interesse an einem solchen Austausch bekundet. Da viele Personen, die im Hoheitsgebiet der Schweiz vorübergehenden Schutz genießen, ihre personenbezogenen Daten gemäß der Richtlinie 2001/55/EG möglicherweise bereits zuvor in einem Mitgliedstaat registriert haben, kann die Erleichterung des Austauschs dieser Daten es den betreffenden Mitgliedstaaten ermöglichen, Personen, die sich nicht mehr in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, nicht mehr die notwendige Unterstützung im Zusammenhang mit dem Recht auf vorübergehenden Schutz zu gewähren.