Art. 1 Abs. 2 32026D0813BESCHLUSS (EU) 2026/813 DES RATES vom 30. März 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über ein Abkommen über die Teilnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland am Elektrizitätsbinnenmarkt der Union und über ein Abkommen über den finanziellen Beitrag des Vereinigten Königreichs zum Abbau der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten zwischen den Regionen der Union
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt, vorbehaltlich etwaiger…
Art. 2 Abs. 1 32024D1489BESCHLUSS (EU) 2024/1489 DES RATES vom 21. Mai 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Änderung der Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Fürstentum Andorra, dem Fürstentum Monaco bzw. der Republik San Marino
Die Kommission führt die Verhandlungen gemäß den Verhandlungsrichtlinien im Addendum zu diesem Beschluss. Diese Richtlinien werden je nach Verlauf der…
Art. 1 Abs. 2 32023D2170BESCHLUSS (EU) 2023/2170 DES RATES vom 28. September 2023 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, im Namen der Europäischen Union an den Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarates teilzunehmen, das das Übereinkommen von 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV-Nr. 172) aufhebt und ersetzt
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss enthaltenen Verhandlungsrichtlinien geführt. Der Rat kann der Kommission…
Art. 2 Abs. 1 32015D0798BESCHLUSS (EU) 2015/798 DES RATES vom 11. Mai 2015 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission — im Namen der Europäischen Union — Änderungen des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, auszuhandeln
Die Kommission verhandelt in Abstimmung mit dem vom Rat benannten Sonderausschuss und in Übereinstimmung mit den im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen…
Art. 4 32026D1439BESCHLUSS (EU) 2026/1439 DES RATES vom 25. Juni 2026 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Protokolle zwischen der Union und Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Ergänzung ihrer jeweiligen Abkommen und des Protokolls über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in dem jeweiligen Land gestellten Asylantrags, um Vorschriften aufzunehmen, die ihre Beteiligung an den Teilen II und IV der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates und den Kapiteln II und III der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichen
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Asyl“, die als Sonderausschuss gemäß Artikel 218 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der…