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Um einer Situation Rechnung zu tragen, in der ein bestimmter Rechtsakt der Union in seiner geänderten Fassung oder in der Fassung, durch die er ersetzt wird, auf den im Protokoll Bezug genommen wird, den Inhalt oder den Geltungsbereich dieses Rechtsakts in der vor seiner Änderung oder Ersetzung geltenden Fassung erheblich ändert und die Anwendung des Rechtsakts der Union in seiner geänderten Fassung oder in der Fassung, durch die er ersetzt wird, in Nordirland erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben der Gemeinschaften in Nordirland in einer möglicherweise andauernden Weise hätte, ist es erforderlich, einen Notfallmechanismus einzurichten, der es 30 Mitgliedern der parlamentarischen Versammlung Nordirlands aus mindestens zwei Parteien (unter Ausschluss des Parlamentspräsidenten und der stellvertretenden Parlamentspräsidenten) ermöglicht, unter jeder der genannten Bedingungen des Absatzes 1 des Entwurfs einer Einseitigen Erklärung des Vereinigten Königreichs über die Beteiligung der Institutionen des Karfreitags- oder Belfast-Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs, der Regierung Irlands und anderen Teilnehmern an den Mehrparteienverhandlungen vom 10. April 1998 (im Folgenden „Abkommen von 1998“), die im Anhang des vorgesehenen Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zur Änderung des Protokolls enthalten ist, eine Lösung für die genannte Situation zu finden. Diese Bedingungen legen unter anderem fest, dass die Mitteilung nur unter den außergewöhnlichsten Umständen und als letztes Mittel erfolgen kann und dass die Mitglieder der parlamentarischen Versammlung zuvor substanzielle Gespräche mit der Regierung des Vereinigten Königreichs und innerhalb der nordirischen Exekutive gesucht haben, um alle Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Rechtsakt der Union zu prüfen. Hat das Vereinigte Königreich der Union eine entsprechende Mitteilung übermittelt, so gilt der Rechtsakt der Union in seiner geänderten Fassung oder in der Fassung, durch die er ersetzt wird, gemäß Artikel 13 Absatz 3 des Protokolls nicht für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland. Der Rechtsakt der Union in seiner geänderten Fassung oder in der Fassung, durch die er ersetzt wird, müsste nach dem Verfahren des Artikels 13 Absatz 4 des Protokolls in den entsprechenden Anhang des Protokolls aufgenommen werden. Das Protokoll sollte daher entsprechend geändert werden.
Beteiligung der Organe des Abkommens von 1998 (1) Das Vereinigte Königreich wird für den Einsatz des Notfallmechanismus nach Artikel 13 Absatz 3a des…
Angesichts der besonderen Umstände in Nordirland muss vorgesehen werden, dass sich die Union und das Vereinigte Königreich nach besten Kräften bemühen sollten,…
Bei der im Protokoll vorgesehenen Anwesenheit der Union sind die einzigartigen Umstände der Insel Irland zu berücksichtigen, und die Rechte der Vertreter der…
Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in Nordirland, einschließlich der Tatsache, dass Nordirland wesentlicher Bestandteil des Binnenmarkts des…
Zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Artikels 8 des Protokolls sollten die Union und das Vereinigte Königreich Informationen austauschen und in strukturierter…
Um den Anwendungsbereich von Artikel 10 Absatz 1 des Protokolls weiter zu präzisieren, sollten die Union und das Vereinigte Königreich dahingehend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.