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Abweichungen von internationalen Richtlinien, die der ICAO-Rat angenommen hat, können sich auch aus nationalen Maßnahmen ergeben, die gemäß Artikel 71 der Verordnung (EU) 2018/1139 im Falle dringender unvorhersehbarer Umstände erlassen werden, wenn diese Maßnahmen von internationalen Richtlinien abweichen und daher eine Anzeige der Abweichungen an die ICAO gemäß Artikel 38 des Abkommens von Chicago erfordern. Daher ist es angezeigt, in diesem Beschluss auch die Kriterien und das zu befolgende Verfahren für die Ermittlung solcher Abweichungen festzulegen. Dieses Verfahren sollte von Umfang und Dauer der erlassenen nationalen Maßnahmen abhängen und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihren internationalen Verpflichtungen gemäß Artikel 38 des Abkommens von Chicago unverzüglich nachzukommen. Dieses Verfahren sollte die Bedingungen und das Verfahren des Artikels 71 der Verordnung (EU) 2018/1139 unberührt lassen.
Artikel 38 des Abkommens von Chicago erstreckt sich auf Abweichungen von internationalen Normen und Verfahren. Nach diesem Artikel muss jeder Vertragsstaat —…
Erlässt ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 71 der Verordnung (EU) 2018/1139 nationale Maßnahmen, mit denen einzelnen natürlichen oder juristischen Personen…
Nach Artikel 38 des Abkommens von Chicago muss jeder Vertragsstaat, der es für undurchführbar hält, einer internationalen Richtlinie oder einem solchen…
Nach Artikel 38 des Abkommens von Chicago muss jeder Vertragsstaat — wenn er es für undurchführbar erachtet, eine solche internationale Richtlinie oder ein…
Jeder Staat, der es für undurchführbar erachtet, eine in Artikel 37 des Abkommens genannte internationale Richtlinie oder ein dort genanntes Verfahren in jeder…
Nach Artikel 38 des Abkommens von Chicago setzt jeder Staat — wenn er es für undurchführbar erachtet, eine von der ICAO angenommene internationale Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.