Erwägungsgrund 4 32023D0746
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt jeder ICAO-Anhang und jede Änderung eines ICAO-Anhangs innerhalb von drei Monaten nach Vorlage bei den ICAO-Vertragsstaaten oder nach Ablauf eines vom ICAO-Rat festgelegten längeren Zeitraums in Kraft, es sei denn, die Mehrheit der ICAO-Vertragsstaaten hat inzwischen ihre Ablehnung mitgeteilt. Sobald sie vom ICAO-Rat angenommen wurden und in Kraft getreten sind, sind internationale Richtlinien für alle ICAO-Vertragsstaaten, einschließlich aller Mitgliedstaaten der Union, gemäß dem Abkommen von Chicago, insbesondere den Artikeln 37 und 38, und innerhalb der darin festgelegten Grenzen verbindlich.